Tod im Schockraum – Vergütung als stationäre Krankenhausbehandlung?

B 1 KR 11/20 | , vom 18.05.2021 – Kommentar Legal

Mit Urteil vom 18.05.2021 (Az. B 1 KR 11/20) entschied das Bundessozialgericht:

  1. Die einer Aufnahme in die äre Behandlung vorausgehende Aufnahmeuntersuchung dient auch bei einer Notfallbehandlung der Klärung, ob eine (voll-)stationäre Behandlung des Versicherten erforderlich und vom des Krankenhauses umfasst ist, ohne dass die hierzu vorgenommenen Untersuchungen bereits die Aufnahme in das begründen.
  2. Maßnahmen der Notfallbehandlung, wie sie in einem Schockraum typischerweise vorgenommen werden, sind der vertragsärztlichen Versorgung zuzurechnen und aus der Gesamtvergütung zu vergüten, wenn sich daran keine stationäre Behandlung im erstangegangenen Krankenhaus anschließt.“

In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall ging es um eine Patientin, die zunächst notfallmäßig im Krankenhaus behandelt und unmittelbar anschließend (ca. 1 Stunde nach Einlieferung) in ein anderes Krankenhaus verlegt worden war. […]

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