Teilweise Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika möglich
VIII ZR 7/18, VIII ZR 66/18, VIII ZR 115/18 und VIII ZR 189/18 | bgh, urteil vom 20.02.2019 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelte erstmals über mögliche Rückforderungsansprüche von privaten Krankenversicherern gegenüber Krankenhausträgern am 20. Februar 2019.
Im Ergebnis sei eine – tatsächlich nicht angefallene – umsatzsteuer, die für patientenindividuell hergestellte zytostatika im Rahmen einer ambulanten krankenhausbehandlung seitens der Apotheke des Krankenhauses in Übereinstimmung mit der Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise als Teil der geschuldeten Vergütung berechnet worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen – abzüglich des nachträglich entfallenden Vorsteuerabzugs der Krankenhausträger – an die patienten beziehungsweise an deren private Krankenversicherer zurück zu gewähren. Dies ergebe sich aus einer gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung der getroffenen Vereinbarungen. […]
Quelle: Seufert Rechtsanwälte (PDF, 229KB)