Teilweise Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika möglich

VIII ZR 7/18, VIII ZR 66/18, VIII ZR 115/18 und VIII ZR 189/18 | , vom 20.02.2019 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verhandelte erstmals über mögliche Rückforderungsansprüche von privaten Krankenversicherern gegenüber Krankenhausträgern am 20. Februar 2019.

Im Ergebnis sei eine – tatsächlich nicht angefallene – , die für patientenindividuell hergestellte im Rahmen einer ambulanten seitens der Apotheke des Krankenhauses in Übereinstimmung mit der Sichtweise der maßgeblichen Verkehrskreise als Teil der geschuldeten Vergütung berechnet worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen – abzüglich des nachträglich entfallenden Vorsteuerabzugs der Krankenhausträger – an die beziehungsweise an deren private Krankenversicherer zurück zu gewähren. Dies ergebe sich aus einer gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung der getroffenen Vereinbarungen. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte (PDF, 229KB)

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