Teilnahme an klinischer Prüfung begründet keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit

| , Urteil vom 22.06.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hatte sich in einer aktuellen Entscheidung vom 22.06.2022 mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern eine äre Behandlung im Rahmen einer klinischen Prüfung eines Arzneimittels eine notwendige im Sinne des § 39 Abs. 1 SGB V sein kann. Das BSG lehnte in diesem Fall einen des Krankenhauses weitgehend ab […]

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