(Teil-)Privatisierungen kommunaler Krankenhäuser im Licht der EuGH-Rechtsprechung zur umsatzsteuerlichen Organschaft

C-141/20, C-269/20 | , Urteil vom 01.12.2022 – Kommentar Mazars 

Mit zwei viel beachteten Urteilen (Aktenzeichen C-141/20 und C-269/20 vom 1. Dezember 2022) hat der Europäische Gerichtshof grundsätzlich die Unionsrechtskonformität der deutschen Regelungen zur umsatzsteuerlichen Organschaft bestätigt. Auch wenn sich aus den Urteilen weitergehende grundsätzliche Fragestellungen ergeben, hat der jedenfalls eine Frage, die sich typischerweise in Zusammenhang mit der (Teil-)Privatisierung kommunaler Krankenhäuser, Pflegeheime o. Ä. stellt, beantwortet. Dieses ist zu begrüßen, da sich im Zuge der von angestoßenen Krankenhausreform diese Fragen sicherlich wieder häufiger stellen werden. […]

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