Steuerbefreiung für Kostenteilungsgemeinschaften in der Gesundheitswirtschaft
XI R 37/21 | Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 04.09.2024 – Kommentar CURACON
Die Gesundheitswirtschaft steht unter hohem wirtschaftlichen Druck, weshalb viele Krankenhäuser und andere Leistungserbringer Kostenteilungsgemeinschaften nutzen, um Ressourcen effizienter einzusetzen. Umsatzsteuerlich war bisher umstritten, ob auch Serviceleistungen wie Verwaltung oder Reinigung von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG erfasst sind. Mit Beschluss vom 4. September (XI R 37/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun den Anwendungsbereich dieser Steuerbefreiung erheblich erweitert…