Stationäre Erprobungsbehandlung im GKV-System – es bleibt ein steiniger Weg!

B 1 KR 20/19 R | , Urteil vom 19.03.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hatte sich in einer Entscheidung vom 19.03.2020 erneut mit der Frage der Erstattungsfähigkeit einer Erprobungsbehandlung in einem Krankenhaus durch die auseinanderzusetzen.

Streitgegenständlich war die Behandlung einer schwerstkranken onkologischen Patientin (Mantelzelllymphom), die noch im Endstadium der Erkrankung mit einer allogenen Stammzellentranfusion behandelt worden war.

Trotz aller Kritik hat das BSG seine zur Einhaltung des Qualitätsgebotes nach § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V auch für den Bereich der Erprobungsbehandlung (also einer Behandlung, die noch nicht dem gesicherten Standard entspricht) verteidigt und seine Rechtsprechung dazu noch einmal zusammengefasst […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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