Stationäre Erbringung von Leistungen aus dem AOP-Katalog nach § 115b SGB V

L 5 KR 795/18, L 16 KR 216/20 | , Urteile vom vom 08.09.2020 und 22.10.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG NRW hat sich in zwei Entscheidungen vom 08.09.2020 (L 5 KR 795/18) sowie 22.10.2020 (L 16 KR 216/20) mit der Frage der ären Behandlungsnotwendigkeit bei Erbringung von Leistungen aus dem -Katalog befasst: Dem ersten Verfahren lag ein sog. Varizen-Stripping als eine im genannte Leistung der Kategorie 1 zugrunde […] Die zweite Entscheidung betraf hingegen die stationäre Durchführung eines AOP-Eingriff der Kategorie 2 […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das könnte Dich auch interessieren …