Stationäre Behandlung bei sofortiger Verlegung?

L 2 KR 2/18 | für das Saarland, vom 23.07.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Einige verweigern Krankenhäusern die einer stationären Behandlung, wenn nach der Aufnahme eine zeitnahe in ein anderes erfolgt. Nach Ansicht der Krankenkassen ist dann auch bei schwerwiegenden Notfällen lediglich eine ambulante Notfallbehandlung zu vergüten, selbst wenn eine eingeleitet worden ist.

Dieser Ansicht hat das Landessozialgericht für das Saarland in einer aktuellen Entscheidung vom 23.07.2019 widersprochen. […] Die Aufnahme eines akuten Notfalls und Behandlung in einem Schockraum hat mit einer ambulanten Notfallversorgung nichts zu tun, sondern ist ein Musterfall für eine stationäre Behandlung […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …