SST Baden-Württemberg: Refinanzierung des (gesamten) Personals nach § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV zu tariflichen Personalkosten auch oberhalb der Obergrenze

Zwischen den Pflegesatzparteien war für den Vereinbarungszeitraum streitig geblieben, ob das gesamte therapeutische des Krankenhauses, das dem Nachweis nach § 18 Abs. 2 Satz 3 BPflV unterliegt und in der im P2 zu vereinbaren ist, in Höhe der durchschnittlichen tariflichen Personalkosten obergrenzenerhöhend zu finanzieren ist. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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