Sozialgericht: Ablehnung eines Sachverständigen wegen süffisanten und abwertenden Tonfalls

S 83 KR 43/17 | , Beschluss vom 31.03.2022 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Auf unseren Antrag hin hat das SG Dortmund einen wegen Befangenheit abgelehnt. Seine Aussagen „dieser Punkt ist toll formuliert. Die Bevollmächtigte des Klägers ist in der Lage, mehrere Punkte aus dem Kontext herauszunehmen und etwas ganz anderes daraus zu kreieren, was ursprünglich so nicht gemeint war“ und „Schade ist, dass die SEG 4 Richtlinie nicht bei dem Versicherten anzusetzen sind, weil es keine zur ären Aufnahme gibt. Dieser Punkt ist wieder mal toll vorgestellt, am Ende aber nicht zielführend“ seien geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen. […]

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