SG München: Zur persönlichen Leistungserbringung bei ermächtigten Krankenhausärzten

S 38 KA 300/19 | München, Urteil vom 16.03.2022 – Kommentar BDO Legal

und ermächtigte ärzte sollten die Arbeitsabläufe in der „Chefarztambulanz“ routinemäßig darauf hin überprüfen, ob sie den vertragsarztrechtlichen Anforderungen entsprechen. Denn wie die zeigt, wird gerade in diesem Bereich oftmals unkritisch agiert. Nicht selten bekommt der Patient den überhaupt nicht zu sehen. Kommt es dann zu einer Abrechnungsprüfung, geht es – wie es der vorliegende Fall zeigt – nicht nur um eine mögliche bereits gezahlter Honorare. Vielmehr steht ebenso schnell der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs im Raum. […]

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