Sachlich rechnerische Rechnungsprüfung: Eine bereits durchgeführte Prüfung der Abrechnung des Arztes schließt spätere Prüfungen nicht aus bzw. verbraucht die Prüfungsmöglichkeit der KV nicht

S 2 KA 118/18 | Kiel, vom 16.10.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Bei sachlich-​rechnerischen Berichtigungen einer ärztlichen Abrechnung, die innerhalb der vierjährigen erfolgt sind, findet die (nur einjährige) zum Tätigwerden der nach Bekanntwerden der fehlerhaften Abrechnung des Arztes gemäß § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X keine Anwendung.

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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