Übernahme der Kosten von zwei postbariatrischen Operationen an den Oberarmen und der Brust nach massiver Gewichtsreduktion

 S 5 KR 700/16 | , vom 07.05.2018

[…] Auf der Grundlage des -Gutachtens hat die Kammer die volle Überzeugung gewonnen, dass die Klägerin Anspruch auf und eine der Operationen zur Oberarmstraffung beidseits und Bruststraffung beidseits hat. Das Gutachten von belegt, dass die -von allen behandelnden Ärzten der Klägerin und dem Universitätsklinikum – empfohlene mehrseitige Operation zur Oberarmstraffung beidseits und Bruststraffung beidseits eine geeignete Maßnahme ist, um die Gesundheit der Klägerin zu erhalten, wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand der Klägerin zu bessern.

Quelle: gesetze-bayern.de

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