Rückforderungsbegehren der Krankenkasse scheitere an § 814 BGB

L 16 KR 140/23 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2024 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Die Rückforderung einer vorbehaltlos gezahlten Aufwandspauschale durch eine Krankenkasse ist ausgeschlossen, wenn der Leistende bei der Zahlung wusste, dass keine Verpflichtung zur Leistung bestand. Der Einwand der Zahlung in Kenntnis der Nichtschuld nach § 814 BGB stehe einer solchen Rückforderung entgegen…

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