Rechtzeitigkeit der Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

4 U 2626/19 | Dresden, Beschluss vom 16.03. – Kommentar Kanzlei WBK

Im Regelfall erachtet die eine über äre diagnostische oder therapeutische Eingriffe am Vortag des Eingriffs als ausreichend, aber auch erforderlich. Bei ambulanten Eingriffen kann es genügen, wenn das Gespräch erst am selben Tag stattfindet und selbst dann noch, wenn der Patient bereits vorbereitende Behandlungsschritte durchgeführt hat. […]

Quelle: Kanzlei WBK

 

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