Rechtsprechung bestätigt Abrechnung der Protonentherapie
7 U 48/23 | Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2024
5 U 517/24 | Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 07.08.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Florian Wölk
Die Abrechnung von Protonentherapien, einer hochpräzisen Strahlentherapie, war bisher umstritten. Da die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine spezifische Leistungsziffer für diese moderne Behandlung vorsieht, wurde sie häufig mit dem doppelten Ansatz einer bestehenden Gebührenziffer abgerechnet.
In zwei aktuellen Urteilen haben nun das OLG Stuttgart und das OLG Koblenz diese Praxis bestätigt. Die Gerichte erlauben damit die Analogiebildung nach § 6 Abs. 2 GOÄ und sichern so die Erstattungsfähigkeit von Protonentherapien durch private Krankenversicherungen.