Prüfgegenstand gemäß PrüfvV

S 6 KR 2091/19 | Soziialgericht Münster, vom 30.07.2021 – Kommentar WRT Rechtsanwälte

Gemäß § 4 Satz 2 ist der Prüfgegenstand dem so konkret wie möglich mitzuteilen. Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung der nicht bloß um eine Obliegenheit, sondern um eine Pflicht. Wird der Prüfgegenstand entsprechend dieser Verpflichtung gegenüber dem Krankenhaus konkretisiert, ist eine Erweiterung des Prüfungsgegenstands möglich, aber nur, wenn dies dem Krankenhaus auch angezeigt wird (§ 6 Abs. 3 PrüfvV). […]

Quelle: WRT Rechtsanwälte

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