Prozessökonomie: Klaglosstellung statt Anerkenntnis im Sozialgerichtsverfahren

Die Klaglosstellung stellt auch im Sozialgerichtsverfahren eine Möglichkeit der prozessökonomischen Verfahrensbeendigung dar. Zugleich lassen sich unnötige Präjudizien vermeiden. Gerade im zwischen Krankenhäusern und kann es im Interesse aller Beteiligten sein, Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu beenden. Denn in einigen Verfahren lohnt sich ein solcher Termin nicht mehr. […]

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