Private Krankenversicherung muss nicht für erhöhte Kosten durch den Einsatz des Femtosekundenlasers aufkommen

I-4 U162/18 | , vom 03.09.

Bei Kataraktoperationen (Behandlungen des Grauen Stars) berechnen Operateure öfters deutlich mehr als für eine allein mit Skalpell, wenn sie zusätzlich einen sogenannten Femtosekundenlaser einsetzen. Sie machen dann dafür die Beträge geltend, die sie bei einer „intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen“ verlangen könnten. […]

Quelle: OLG Düsseldorf

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