Private Krankenversicherung muss nicht für erhöhte Kosten durch den Einsatz des Femtosekundenlasers aufkommen

I-4 U162/18 | Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2020 – Pressemitteilung

Bei Kataraktoperationen (Behandlungen des Grauen Stars) berechnen Operateure öfters deutlich mehr als für eine Operation allein mit Skalpell, wenn sie zusätzlich einen sogenannten Femtosekundenlaser einsetzen. Sie machen dann dafür die Beträge geltend, die sie bei einer „intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen“ verlangen könnten.

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