Privat Krankenversicherte haben kein Wahlrecht zwischen ambulanter und stationärer Versorgung

9 O 383/19 | LG Mannheim, vom  10.9. – Kommentar Haufe

(Auch) privat Krankenversicherte können es sich nicht aussuchen, ob sie sich oder är behandeln lassen. Ebenso wie bei gesetzlich Versicherten gilt: der stationäre Krankenhausaufenthalt muss medizinisch notwendig sein. Ist er das nicht, muss der Krankenversicherer nicht zahlen. […]

Quelle: Haufe.de

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