Primäre Fehlbelegung bei stationär durchgeführter bariatrischer Operation ohne Feststellung der Indikation durch ein interdisziplinäres Team

S 1 KR 168/21 KH | Sozialgericht Aachen (NRW), Urteil vom 16.03.2022

Planmäßig erfolgte die Aufnahme der Versicherten auf vertragsärztliche zur bariatrischen Operation bei III mit einem Body Mass Index () von 55 kg/m². Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Nordrhein (MDK) kam (wie schon im Rahmen von Vorprüfungen auf Antrag der Versicherten im Jahr 2013 und auf Antrag der Klägerin im Jahr zu dem Ergebnis, dass die Durchführung der chirurgischen Behandlung der morbiden Adipositas „keine Not tat“, mit anderen Worten nicht indiziert gewesen sei. […]

Die Feststellung durch ein interdisziplinäre Team zur Behandlung von Patienten mit Adipositas („prä- und perioperative Betreuung, Indikationsstellung zum adipositaschirurgischen oder metabolischen Eingriff, postoperative Nachsorge“) war der nicht zu entnehmen und kann auch durch das (an den die Versicherte behandelnden gerichtete) „Indikationsattest“ des Leiters der Klinik der Klägerin für , Chefarzt E nicht ersetzt werden, zumal in Anbetracht des Alters der Versicherten (66 Jahre zum Zeitpunkt der Operation) ein generell erhöhtes Operationsrisiko bestand.

Für diese Patientengruppe wird ausdrücklich verlangt, dass die Indikationsstellung für eine adipositaschirurgische oder metabolische Operation im höheren Alter „immer individuell und interdisziplinär erfolgen sollte“, wenngleich ein Eingriff nicht aufgrund des Alters allein verweigert werden sollte. Die Indikationsstellung erfolgt als interdisziplinäre individuelle Einzelfallentscheidung (Empfehlung 4.14 der Leitlinie „Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen“) […]

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