Potentialleistungen nach § 137c SGB V – Behandlungsalternative

B 1 KR 25/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 25.03.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Versicherte haben vor Erlass einer Erprobungsrichtlinie Anspruch auf die Versorgung mit Potentialleistungen nur im Rahmen eines individuellen Heilversuches, wenn es 1. um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Standardbehandlung verfügbar ist und wenn 3. die einschlägigen Regelungen der Verfahrensordnung des G-BA für die Annahme des Potential einer erforderlichen erfüllt sind. Insoweit hebt der Senat die zu auf (zuletzt BSG, Urteil vom 08.10.). […] Im vorliegenden Fall klagte eine Patientin gegen ihre Krankenkasse wegen Erstattung von Kosten für die äre Durchführung von Liposuktionen (Fettabsaugungen). […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

 

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