Patientendaten ohne Einwilligung weitergegeben – Krankenhaus muss 50.000 € Bußgeld zahlen

Beschluss der Römischen Datenschutzbehörde vom 27.01.2021 – Kommentar JORZIG Rechtsanwälte

Auch Ärzten und Krankenhausträger droht bei Verstößen gegen den die Verfolgung durch die Datenschutzbehörden. Dies zeigt nicht zuletzt ein aktueller Fall aus . Dort hatte ein Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit eine Bußgeldzahlung über 50.000 Euro zur Folge (Beschluss der Römischen Datenschutzbehörde vom 27.01.2021). […]

Quelle: JORZIG Rechtsanwälte

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