OPS 8-550: Das logopädische Screening ohne Erfordernis einer logopädischen Behandlung stelle keine Therapieeinheit i.S des OPS dar

B 1 KR 31/21 B | , Entscheidung am 28.07.2021

Die klagende Krankenhausträgerin begehrt, die beklagte Krankenkasse (KK) zur Zahlung weiterer 2782,12 Euro für die Behandlung eines bei der KK Versicherten zu verurteilen. Damit ist sie in beiden Instanzen erfolglos geblieben. […] Das logopädische stelle eine reine Befunderhebung dar; die Notwendigkeit einer logopädischen Behandlung sei dabei als nicht erforderlich dokumentiert worden und habe auch nicht stattgefunden […]

Die Klägerin legt zudem die Klärungsfähigkeit ihrer Frage nicht dar. Ihre Frage unterstellt, dass das durchgeführte Logopädie-Screening, das sie als weitere Therapieeinheit berücksichtigt wissen will, diagnostische Elemente enthalte. Dabei verweist die Klägerin selbst auf den Inhalt der Entscheidung des LSG, wonach im Rahmen des logopädischen Screenings das Erfordernis einer logopädischen Behandlung ausgeschlossen worden ist und auch nicht stattgefunden hat. Diese für den Senat bindenden Feststellungen (§ 163 SGG) hat die Klägerin nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen. Weshalb gleichwohl ihre Frage nach der Relevanz einer diagnostischen Einheit mit therapeutischen Elementen für ihren Fall streitentscheidend sein soll, zeigt sie nicht auf.

Quelle: Rechtsprechung im Internet

Das könnte Dich auch interessieren …