Seufert Rechtsanwälte laden zum Online-Workshop „Update Krankenhausrecht“ ein

Seufert Rechtsanwälte

Fokus auf rechtssicherem Erörterungsverfahren und aktueller Rechtsprechung

Die Kanzlei Seufert Rechtsanwälte bietet am 25. Februar 2026 einen Online-Workshop „Update Krankenhausrecht“ an. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht das Erörterungsverfahren im Rahmen der Abrechnungsprüfung sowie dessen rechtssichere Durchführung und die Auswirkungen auf ein mögliches anschließendes Gerichtsverfahren.

Nach Angaben der Kanzlei sollen im Workshop die wesentlichen rechtlichen Grundsätze des Erörterungsverfahrens praxisnah erläutert werden. Anhand konkreter Fallbeispiele aus der Beratungspraxis wollen die Referenten aufzeigen, worauf Krankenhäuser und ihre Rechts- und Abrechnungsabteilungen achten müssen, um formale Fehler mit erheblichen finanziellen Folgen zu vermeiden.

Darüber hinaus geben die Referenten einen aktuellen Überblick über die einschlägige Rechtsprechung, die insbesondere für Medizincontrolling, Krankenhausmanagement und Justiziare von Bedeutung ist. Ziel der Veranstaltung ist es, die Teilnehmenden für einen rechtssicheren Umgang mit dem Erörterungsverfahren zu sensibilisieren und Raum für fachlichen Austausch zu schaffen.

Teilnehmende haben zudem die Möglichkeit, eigene Fragestellungen zum Erörterungsverfahren einzubringen. Fragen können bis zum 31.01.2026 per E-Mail an workshop-leipzig@seufert-law.de übermittelt werden und sollen in die Vorbereitung des Workshops einfließen.

Der Online-Workshop findet am Mittwoch, 25.02.2026, von 13:00 bis 14:30 Uhr über Microsoft Teams statt. Die Anmeldung ist ebenfalls bis zum 31.01.2026 per E-Mail möglich.

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