Oberarzt darf Chefarzt bei Wahlleistung als gewünschter Stellvertreter vertreten

23 S 63/21 | Regensburg, Urteil vom 22.02.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

An sich können nur Chefärzte Wahllarzteistungen erbringen, ausnahmsweise auch deren ständige Vertreter, wenn der einmal unvorhergesehen verhindert ist. Das Landgericht Regensburg will nun einer Klinik auch für Behandlungen durch einen Oberarzt Wahlarztentgelte zusprechen: Hat eine Oberärztin besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf dem betreffenden medizinischen Fachgebiet und ist sie in der zwischen dem Chefarzt und dem als gewünschte Stellvertreterin des Chefarztes benannt, so liege ebenfalls ein Fall der wirksamen Wahlarztleistung vor […]

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