Notärzte als Freelancer sind im Rettungsdienst selbstständig und damit sozialversicherungsfrei

L 8 KR 487/17 | Hessisches , vom 11.04. – Kommentar ECOVIS

Im Honorarvertrag war geregelt, dass der in seiner Verantwortung in und Therapie unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet ist. Bei Rahmenverträgen kommt es für die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status grundsätzlich alleine auf den jeweiligen abzuschließenden Einzelauftrag an. Bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben sind nicht geeignet, eine arbeitsvertragliche Weisungsbefugnis gegenüber Notärzten zu begründen. […]

Quelle: ECOVIS

Das könnte Dich auch interessieren …