Neuste Entscheidungen des BSG zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Honorarärzten und Honorarpflegekräften

Seit den neusten Urteilen des Bundessozialgerichts steht es fest, dass die ärzte und Honorarpflegekräfte in der Regel abhängig beschäftigt sind. Von Honorarverträgen im Gesundheitswesen sollte daher künftig Abstand genommen werden. […]

Quelle: BPG Münster

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