Neues zur Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V
S 1 KR 243/18, S 1 KR 3133/17, S 1 KR 3118/17 | sozialgericht Reutlingen, Urteile vom 13.02.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Derzeit sind bundesweit vor zahlreichen Sozialgerichten Klage der krankenkassen und Krankenhäuser um die Zahlung bzw. Erstattung der Aufwandspauschale anhängig. Das Sozialgericht Reutlingen hat sich in drei Entscheidungen mit unterschiedlichen Konstellationen der Anwendung des § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V auseinandergesetzt. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland
Siehe auch:
- Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschalen
- Zur Rückforderung von Aufwandspauschalen (zwischen 2009-2015) bei sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfungen innerhalb der Verjährungsfrist
- Neues zur Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V
- Kein Anspruch auf Aufwandspauschale, wenn das Krankenhaus auf Anforderung einer medizinischen Begründung nicht reagiert und die Krankenkasse dadurch nach § 275 SGB V eine MDK-Prüfung einleitet, die zu keiner Rechnungsminderung führt
- Prüfung der Hauptdiagnose (als Kodierprüfung) durch MDK, ohne Rechnungsminderung beim Krankenhaus, löse keine Aufwandspauschale aus
- Zahlungsanspruch einer Aufwandspauschale, auch bei Einschaltung des MDK vor Rechnungsstellung des Krankenhauses