Neues zum wirtschaftlichen Alternativverhalten

B 1 KR 5/21 R,  | , Entscheidungen vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das hat in zwei Entscheidungen vom 26.04.2022 (- B 1 KR 5/21 R – und – B 1 KR 14721 -) seine Rechtsprechung zum sog. wirtschaftlichen Alternativverhalten präzisiert. Beide Entscheidungen liegen derzeit nur als Terminsbericht vor.

In einer Entscheidung (- B 1 KR 5/21 -) hat das BSG unter dem Gesichtspunkt des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhalten klargestellt, dass einem für eine nicht notwendige äre Behandlung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Alternativverhaltens ein Vergütungsanspruch für eine erforderliche zustehen kann.

In der zweiten Entscheidung (- B 1 KR 14/21 -) hat das BSG seine Rechtsprechung zur Fallzusammenführung nach den Grundsätzen eines wirtschaftlichen Alternativverhaltens bestätigt. Entschiedene wurde eine klassisches Konstellation einer onkologischen Behandlung, bei welcher der Patient aufgrund der ausstehenden Ergebnisse einer Tumorkonferenz zunächst entlassen worden war. […]

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