Neue Entscheidung des BAG zum Vorliegen einer „großen Station“ im Sinne der Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

4 AZR 173/19 | , vom 13. Mai – Kommentar Rechtsanwälte

Mit Urteil vom 13. Mai 2020 hat das Bundesarbeitsgericht () klargestellt, dass eine „große Station“ im Sinne der Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA zwar regelmäßig vorliegt, wenn der betreffenden mehr als zwölf Vollzeitbeschäftigte fachlich unterstellt sind. Darin liegt aber keine feste Grenze, sodass sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände trotz der Überschreitung bzw. Nichtüberschreitung dieser Grenze eine abweichende Beurteilung ergeben kann. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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