Nachkodierung im gerichtlichen Verfahren

L 4 KR 4017/20 | Landessozialgericht , Entscheidung vom 20.05.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

In vielen gerichtlichen Verfahren wenden sich die gegen eine Änderung der Rechnung, wenn aufgrund sich aufgrund gerichtliche Gutachten zwar ergibt, dass die ursprüngliche des Krankenhauses nicht korrekt war, der sich aber nach dem Gutachten dennoch aus der dort festgestellten „richtigen Kodierung“ ergibt. Die Krankenkassen vertreten dann leider immer noch die im Ergebnis nicht haltbare Argumentation, wonach selbst dann nicht mehr möglich sei (etwa unter Hinweis auf die Ausschlussfristen des § 7 Abs. 5 aF – nun § 11 PrüfvV). Dieser Ansicht ist das LSG Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung vom 20.05.2022 (- L 4 KR 4017/20 -) entgegengetreten. […]

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