Nachforderung des Krankenhauses nach bereits erteilter Schlussrechnung

B 1 KR 10/19 R | Bundessozialgericht, vom 19.11. – Kommentar KMH Kunze Mareck Hübel Rechtsanwälte

Das Bundessozialgericht hat […] die Revision betreffend die Klage des Krankenhauses auf Zahlung einer weiteren Vergütung für eine äre Krankenhausbehandlung aus dem Jahr 2009 im Einklang mit den Entscheidungen der Vorinstanzen zurückgewiesen. Das klagende Krankenhaus hatte ein Zusatzentgelt für den Einsatz eines Excimer-Lasers berechnet, nachdem es zuvor eine Schlussrechnung erstellt hatte und diese auch durch den auf Veranlassung der beklagten Krankenkasse überprüft worden war. Gegenstand der Überprüfung war allerdings die Frage, ob die präoperative Aufnahme medizinisch begründet gewesen sei. Dies hatte der MDK verneint, weswegen die Beklagte die Verweildauer um einen Tag kürzte und einen verminderten Rechnungsbetrag zahlte. Die neue Schlussrechnung wurde seitens des Krankenhauses drei Jahre nach Abschluss des MDK-Verfahrens, jedoch noch innerhalb der der ursprünglichen Krankenhausabrechnung erstellt. […]

Quelle: KMH Kunze Mareck Hübel Rechtsanwälte

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