Nach der Prüfverfahrensvereinbarung ist es zulässig, mit Forderungen aufzurechnen, die in einer Sammelüberweisung mit Entlassdatum, Fall- und Rechnungsnummer sowie dem konkreten Zahlbetrag aufgeführt sind

B 1 KR 31/18 | Bundessozialgericht, vom 31.07. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das Urteil des überrascht. § 9 Satz 2 PrüfVV bestimmt ausdrücklich, dass „der Leistungsanspruch und der genau zu benennen“ ist. Damit wird der ein Bestimmungsrecht bei der eingeräumt. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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