Nach Ablauf der 4-wöchigen Frist (§ 7 Abs. 2 S. 3 PrüfvV 2015) zur Vorlage der zur Prüfung der Rechnung vom MDK benötigten und angeforderten Unterlagen besteht Anspruch nur auf den unstrittigen Rechnungsbetrag

L 8 KR 41/19 | Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.08.2020 

Strittig war, ob der Vergütungsanspruch des Krankenhauses aufgrund deren unzureichender Mitwirkung nach der wieder erloschen war.
Entgegen der Ansicht des Krankenhauses beinhaltet die Regelung des § 7 Abs. 2 S. 3 und 4 PrüfvV 2015 der Sache nach eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Die betreffende lässt sich schließlich auch auf eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen.

Die Regelung des § 7 Abs. 2 S. 3 und 4 PrüfvV a.F. beinhaltet der Sache nach eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, welche sich auch auf eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen lässt. Die Formulierung der PrüfvV a.F. in § 7 Abs. 2 S. 4 („Erfolgt dies nicht, hat einen Anspruch nur auf den unstrittigen Rechnungsbetrag“), lässt zur Überzeugung des Senats allein den Schluss darauf zu, dass bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des vorangegangenen S. 3 („Das hat die Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der an den MDK zu übermitteln“), der Sache nach ein Ausschluss des infolgedessen nicht überprüfbaren Zahlungsanspruchs eintritt. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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