MVZ darf halbe Zulassung einer ausgeschiedenen angestellten Ärztin behalten und sogar erweitern

S 87 KA 155/18 | , vom 30.9. – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Ist in einem eine Ärztin mit einer halben Stelle seit kurzem angestellt und kündigt diese Ärztin, um eine andere Vollzeitsstelle anzunehmen, bei der sie zugleich einen Karrieresprung machen kann, so darf das verlassene MVZ die hälftige Zulassung ausnahmsweise nachbesetzen und auch beantragen, dass die halbe Zulassung auf eine ganze erweitert wird. Mit anderen Worten: das MVZ verliert in diesem Fall neben der Ärztin nicht auch noch die Zulassung […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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