Müssen Krankenhäuser Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten?
b 1 kr 5/19 r | Bundessozialgericht – pressemitteilung
Darüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, 9. April 2019 um 13.00 Uhr, mündlich verhandeln und entscheiden.
Krankenhausapotheken dürfen vertraglich auf Kosten der krankenkassen an deren Versicherte unter anderem individuell hergestellte Arzneimittelzubereitungen für die ambulante behandlung im Krankenhaus abgeben. Sie nahmen wie die Steuerverwaltung an, dies unterliege der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof entschied, die Abgabe von Zytostatika sei umsatzsteuerfrei (24.09.2014). Dem folgte das Bundesministerium der Finanzen für Arzneimittelzubereitungen auch für die Vergangenheit (Erlass vom 28.09.2016). Deshalb klagen bundesweit viele Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf diesbezügliche Erstattung. […]
Quelle: Bundessozialgericht