Müssen Krankenhäuser Zahlungen für Umsatzsteuer auf Arzneimittelzubereitungen an Krankenkassen erstatten?
B 1 KR 5/19 R | Bundessozialgericht, urteil vom 09.04.2019 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
[…] Die erste Entscheidung des BSG zur Frage, ob Umsatzsteueranteile auf Zytostatika zurückgefordert werden können, zeigt, dass diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann und es auf die konkrete Sachverhaltskonstellation ankommt. Einzelheiten können erst nach Vorliegen der Entscheidungsgründe beurteilt werden.
Quelle: Seufert Rechtsanwälte
Siehe auch:
- Krankenhäuser müssen Umsatzsteuer auf Zytostatika-Zubereitungen erstatten
- Der Krankenhausträger ist verpflichtet, den Krankenkassen die für patientenindividuell hergestellten Zytostatika berechnete Umsatzsteuer zurückzuzahlen
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