MKG-Abteilung in der Klinik – ein Facharzt muss verfügbar sein!
11O 50/17 KfH | Landgericht Heidelberg, urteil vom 12.06.2018
Wenn man eine MKG-Abteilung bewirbt, muss eine gewisse Mindestausstattung vorhanden sein, so das Landgericht Heidelberg
Eine Klinik war seitens der Wettbewerbszentrale abgemahnt worden. Deren Geschäftsführer ist zahnarzt und gleichzeitig Leiter der Abteilung für Oralchirurgie. Über eine Facharztbezeichnung als MKG-Chirurg – wie auch ein humanmedizinisches Studium – verfügte er nicht. Auf ihrer Homepage befand sich dennoch ein Hinweis auf eine „Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie“. Weiterhin bewarg sie eine Forbildungsveranstaltung, deren Kursleitung vom Geschäftsführer selbst als Leiter der „Abteilung Oral- & Mund Kiefer Gesichtschirurgie“ vorgenommen wurde. Die Klinik hatte Kontakte zu einem französischen MKG-Chirurgen, der in Lyon an einem krankenhaus arbeitete. […]
Quelle: Lyck+Pätzold healthcare.recht