Mitbestimmung bei Mindestbesetzung mit Pflegepersonal
6 TaBV 21/17 | Entscheidung über Personalstärke insgesamt, sei ausschließlich Angelegenheit des Arbeitgebers
Das landesarbeitsgericht bestätigte zwar, dass dem Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein erzwingbares mitbestimmungsrecht betreffend betriebliche Regelungen zum gesundheitsschutz zustehe. Dies erstrecke sich auch auf Schutzmaßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschäden. Der Arbeitgeber sei jedoch erst zum Handeln verpflichtet, wenn eine Gefährdung feststehe oder konkrete Gefährdungen festgestellt worden seien. […] Darüber hinaus habe die Einigungsstelle auch inhaltlich ihre Kompetenzen überschritten. Denn die personalplanung, das heißt die Entscheidung über die Personalstärke insgesamt, sei ausschließlich Angelegenheit des Arbeitgebers. […]
Quelle: Krankenhausrecht-Aktuell
Siehe auch:
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