Missbräuchliche Sachverständigengutachten
L 4 KO 505/17, l 7 ko 7/18 (kr) | LSG niedersachsen-bremen, Beschluss vom 08.03.2021 – Kommentar medcontroller
Der Kostensenat des LSG Niedersachsen-Bremen hat am 08.03.2021 einen dramatischen Beschluss gefasst (L 4 KO 505/17). Die Sozialrechtsprechung in Fragen der Krankenhausabrechnung droht aus dem Gleis geworfen zu werden.
Sachverständigen im drg-Bereich (wie der Verfasser einer ist) sollen Fragen zur korrekten kodierung nicht mehr beantworten dürfen. Tun sie es doch, kann das Sachverständigengutachten als “rechtsmissbräuchlich” bewertet werden. […]
Quelle: Medcontroller