Missbräuchliche Sachverständigengutachten

L 4 KO 505/17, | LSG -, Beschluss vom 08.03.2021 – Kommentar

Der Kostensenat des LSG Niedersachsen-Bremen hat am 08.03.2021 einen dramatischen Beschluss gefasst (L 4 KO 505/17). Die Sozial­recht­sprechung in Fragen der Kranken­haus­ab­rech­nung droht aus dem Gleis geworfen zu werden.

Sach­verstän­digen im -Bereich (wie der Verfasser einer ist) sollen Fragen zur korrekten nicht mehr beant­worten dürfen. Tun sie es doch, kann das Sach­verstän­digen­gutachten als “rechts­missbräuch­lich” bewertet werden. […]

Quelle: Medcontroller

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