Mindestmengenprognose: Eine voraussichtliche Leistungsentwicklung könne mit strukturellen Veränderungen – hier: die Etablierung des Refluxzentrums – begründet werden
S 11 KR 507/19 | Sozialericht Würzburg, urteil vom 25.08.2020 – Urteilsbegründung
Mit der Etablierung des Refluxzentrums hat sich die Anzahl der Eingriffe aus dem Leistungskomplex positiv verändert. Es konnten im ersten Halbjahr bereits annähernd so viele Eingriffe wie im gesamten vorherigen Kalenderjahr durchgeführt werden. Eine weitere positive entwicklung der Eingriffe durch die Schaffung des Refluxzentrums ist nachvollziehbar. Mit der Etablierung sieht das Klinikum deutlich mehr patienten mit komplizierten Refluxerkrankungen, die als Risikofaktor für ösophageale Neoplasien angesehen werden. Dadurch ist eine Steigerung der Anzahl der Patienten, welche sich einem komplexen Eingriff am Organsystem Ösophagus unterziehen, zu erwarten. […]
Quelle: Bayern.Recht