Mindestmengen: Prognose nach neuer Rechtslage

L 16 KR 64/20 | Landessozialgericht -Bremen, Urteil vom 16.06. – Kommentar

Die für wurden durch das Ende des Jahres 2015 derart reformiert, dass eine jährliche Darlegungspflicht der Häuser im Rahmen einer Prognose gegenüber den Kassen eingeführt wurde. Die Kassen können die Prognose bei berechtigtem Zweifel widerlegen. Dies führt zu einem Leistungsverbot des Krankenhauses.
Mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 16.06.2020, Az.: L 16 KR 64/20) wurde nun erstmalig in einer Berufungsinstanz über die Mindestmengenprognosen nach neuem Recht geurteilt. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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