Medizinrecht: Arztbrief darf per Post versandt werden

7 U 10/19 | Karlsruhe, vom 11.03.2020 – Kommentar Roos Nelskamp Schumacher & Partner

Auf die Frage, ob der behandelnde den Eingang des Arztbriefes beim kontrollieren muss, bezog das Oberlandesgericht ebenfalls Stellung. Einem Arzt könne nicht zugemutet werden, sich bei jedem über dessen Übermittlung zu informieren, solange bislang keine Probleme bei der Postzustellung bekannt sind. In dringenden Fällen kann jedoch die Überprüfung der Zustellung vom Absender erwartet werden, wovon im vorliegenden Fall nicht ausgegangen wurde. […]

Quelle: Roos Nelskamp Schumacher & Partner

 

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