Massenprüfungen durch den MDK bleiben rechtswidrig

Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk – Saarland

Der Gesetzgeber hat mit der Neugestaltung des Prüfverfahrens nach in den letzten Jahren viel Mühe darauf verwendet, die Zahl der auf ein verträgliches Maß zu senken. Mit diesem Ziel ist der Gesetzgeber aber gescheitert. Mittlerweile sind Prüfquoten von 20 25 % keine Seltenheit in den Krankenhäusern. Die teilweise für alle Beteiligten überraschende des 1. Senates des liefert für die leider immer wieder Anlass Massenprüfungen einzuleiten, die mit dem Sinn und Zweck der Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V nichts zu tun haben. […]

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