Die zwingende Abnahme von mindestens 2 Blutkulturpärchen vor Einleitung der antimikrobiellen Therapie ergibt sich nicht

L 11 KR 3754/1 |  Baden-Württember, Urteil vom 22.01.2019  

[…] Der Senat Senat ist der Auffassung, dass der Umstand, dass im Zeitpunkt vor Einleitung der antimikrobiellen Therapie nur die Abnahme einer Blutkultur nachgewiesen ist, unbeachtlich ist. Die Abnahme einer zweiten Blutkultur ist nach den für die Diagnose einer nicht zwingend, sofern – wie hier – bereits eine Blutkultur vorliegt, welche die Infektion positiv belegt, und mindestens 2 weitere -Kriterien erfüllt sind. Soweit die Leitlinie die Abnahme von 2 bis 3 Blutkulturpärchen schnellstmöglich vor Einleitung einer antimikrobiellen Therapie empfiehlt, handelt es sich ausweislich des Wortlautes ausschließlich um eine Empfehlung von Grad B, also eine Empfehlung mit Evidenzgrad Ic. Aus den Diagnosekriterien selbst ist nur der Nachweis der Infektion gefordert.

Bezüglich der Definition von SIRS der DIVI und DSG (vgl FAQ Nr 1007 „Was versteht man unter SIRS – Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom?“ des DIMDI) ist aus  dem Wortlaut des Papiers kein exakter Aufschluss  darüber gegeben, wann die Abnahme der mindestens 2 Blutkulturen zu erfolgen hat […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit


Die medizinischen Voraussetzungen für die Diagnose einer Sepsis beurteilten sich in den Jahren 2012 und 2013 nach der S2 Leitlinie Prävention, Diagnose Therapie und der Sepsis der Deutschen Sepsis Gesellschaft und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die bis zum 1.2.2015 gültig war und zur Zeit überprüft wird.

Danach genügt es (bei Vorliegen von mindestens zwei der sog. SIRS-Kriterien) für die Diagnose einer Sepsis, dass vor Beginn der antimikrobiellen Therapie die Abnahme nur eines Blutkulturpärchens erfolgte, wenn dadurch der positive Nachweis einer Infektion erbracht wurde. […]

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg


Siehe auch:

SEPSIS-/ SIRS Kodierung 2017/2018

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