LSG Thüringen bestätigt Arznei- und Sachmittelzuschlag nach § 9 Abs. 3 AOP-Vertrag auf Zusatz- und Grundpauschalen

L 6 KR 308/16 | Landessozialgericht , vom 28.01.2020 – Kommentar Rechtsanwälte

Seitens der wird bei der ambulanter Leistungen immer wieder der Arznei- und Sachmittelzuschlag nach § 9 Abs. 3 -Vertrag beanstandet.

Dieser Zuschlag war nun Gegenstand einer von uns erstrittenen Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Thüringen vom 28. Januar 2020 (Az. L 6 KR 308/16), mit der das Gericht feststellte, dass der Arznei- und Sachmittelzuschlag im Falle einer Koronarangiographie nicht durch andere Sachkostenpauschalen ausgeschlossen wird. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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