LSG Thüringen bestätigt Arznei- und Sachmittelzuschlag nach § 9 Abs. 3 AOP-Vertrag auf Zusatz- und Grundpauschalen
L 6 KR 308/16 | Landessozialgericht thüringen, urteil vom 28.01.2020 – Kommentar seufert Rechtsanwälte
Seitens der krankenkassen wird bei der abrechnung ambulanter Leistungen immer wieder der Arznei- und Sachmittelzuschlag nach § 9 Abs. 3 aop-Vertrag beanstandet.
Dieser Zuschlag war nun Gegenstand einer von uns erstrittenen Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Thüringen vom 28. Januar 2020 (Az. L 6 KR 308/16), mit der das Gericht feststellte, dass der Arznei- und Sachmittelzuschlag im Falle einer Koronarangiographie nicht durch andere Sachkostenpauschalen ausgeschlossen wird. […]
Quelle: Seufert Rechtsanwälte