Landesvertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot in NRW ist wirksam

L 5 KR 742/20 | -Westfalen, vom 15.11.2022 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner 

Das LSG hat mit Urteil vom 15.11.2022 – L 5 KR 742/20 seine langjährige Rechtsprechung zur Wirksamkeit des landesvertraglich vereinbarten Aufrechnungsverbots bekräftigt. Insbesondere sieht es auch keinen Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht: Weder liegt ein Verstoß gegen § 76 Abs. 1 SGB IV noch gegen § 71 Abs. 1 S. 1 SGB V vor. Auch der Neuregelung des § 109 Abs. 6 SGB V lässt sich eine Unwirksamkeit des landesvertraglichen Aufrechnungsverbotes nicht entnehmen. […]

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