Kein Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten bei Cluster-Kopfschmerz

L 8 KR 445/17 B ER | , Beschluß vom 20.02.
Zwar ist der Cluster-Kopfschmerz eine schwerwiegenden Erkrankung. Es fehlt aber derzeit an ausreichenden Indizien dafür, dass durch den Einsatz von Medizinal-Cannabisblüten ein therapeutischer Erfolg zumindest möglich erscheint. Weil mithin keine Aussicht auf eine spürbare Verbesserung des Krankheitsverlaufs der Cluster-Kopfschmerzen durch die Versorgung von Cannabis besteht, hat der Patient keinen Anspruch auf einstweilige Versorgung mit diesem Medikament […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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