Kündigung des Versorgungsauftrages in Clausthal-Zellerfeld unwirksam

des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Streit um den Standort Harzklinik Clausthal-Zellerfeld

Die Richter des Verwaltungsgerichts hatten damals im Juni im Prozess der ersten Instanz befunden, dass die seitens der aus formalen Gründen unwirksam ist, dieser Ansicht folgten nun auch die Richter des 13. -Senats, der in der Berufung damit befasst war und diese nun zurückwies.

Quelle: LifePR

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